Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, die Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt und der KSB unterstützen lokale Vereine im Rahmen ihrer jeweiligen Haushalte. Die in den Richtlinien angebenen Stichttage (15.01., 15.05., 15.06., 15.09., 15.12., 31.01.) sind unbedingt einzuhalten.
In Anerkennung besonderer Verdienste um die Förderung des Sports verleihen der LSB und KSB verschiedene Auszeichnungen an Vereine, besondere Persönlichkeiten sowie Partner des Sports. Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Bei der Verleihung der unterschiedlichen Auszeichnungsformen wird stets auf einen würdigen und ansprechenden Rahmen geachtet.